AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Shake Party
Stand: 31. Juli 2026

§1 Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist:

Shake Party
Inhaberin: Alona Yanchenko
Holunderweg 9
65510 Idstein
Deutschland
Telefon: +49 178 3111805
E-Mail: shakeparty.de@gmail.com

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Shake Party und Kunden über die Durchführung von Veranstaltungen und die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie über den Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte. Zu den Veranstaltungsleistungen gehören insbesondere Kinderanimation, Auftritte von Kostümfiguren, Shows, Workshops, Schul- und Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Stadt- und Sommerfeste sowie andere Unterhaltungsprogramme.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Shake Party ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung von Dienstleistungen, Waren und digitalen Inhalten auf der Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Eine Anfrage des Kunden zur Durchführung einer Veranstaltung stellt für sich allein noch keine Buchung dar. Ein Vertrag über die Durchführung einer Veranstaltung kommt zustande, nachdem Shake Party die Buchung in Textform, beispielsweise per E-Mail oder über einen Messenger, bestätigt hat und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, sofern die Anzahlung als Voraussetzung für die Buchung vereinbart wurde.

Bei einer Bestellung über den Onlineshop gibt der Kunde durch Betätigung der Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme der Bestellung durch Shake Party, durch den Versand der Ware oder durch die Bereitstellung des digitalen Inhalts zustande. Eine automatisch versandte Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt für sich allein noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Vor Abschluss des Vertrags erhält der Kunde die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils anwendbaren Richtlinien des Shops einzusehen.

§3 Preise, Fahrtkosten und Zahlung

Es gelten die Preise, die im individuellen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder während des Bestellvorgangs angegeben sind. Versandkosten, Fahrtkosten und vereinbarte Zusatzleistungen werden vor Abschluss des Vertrags gesondert ausgewiesen.

Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG sind die Umsätze von der Umsatzsteuer befreit; Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.

Eine vereinbarte Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der verbleibende Betrag für eine Veranstaltung am Tag ihrer Durchführung auf die in der Buchungsbestätigung angegebene Weise zu zahlen.

Die Anrechnung und Erstattung einer Anzahlung bei Stornierung, Verschiebung oder Widerruf richtet sich nach §9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§4 Leistungsumfang bei Veranstaltungen

Inhalt und Umfang des gebuchten Programms ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Buchungsbestätigung. Beschreibungen und Abbildungen auf der Website erläutern die Art der jeweiligen Leistung, ersetzen jedoch nicht den konkret vereinbarten Leistungsumfang.

Shake Party ist berechtigt, einzelne Spiele, den Ablauf des Programms oder die verwendeten Requisiten unter Berücksichtigung des Alters und der Anzahl der Teilnehmer, der Bedingungen am Veranstaltungsort, der Wetterlage und der Sicherheitsanforderungen angemessen anzupassen, sofern der Gesamtcharakter, die Dauer und der Wert des vereinbarten Programms erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

Eine wesentliche Änderung des vereinbarten Charakters der Leistung oder der Austausch eines wesentlichen gebuchten Programmelements ist nur mit Zustimmung des Kunden zulässig. Wurde ein bestimmtes Spiel, eine bestimmte Reihenfolge oder ein anderes Programmelement nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf dessen Durchführung oder auf einen bestimmten Programmablauf.

§5 Angaben und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das Datum, die Uhrzeit und die genaue Anschrift der Veranstaltung, das Alter und die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer, die gewünschte Sprache des Programms, eine Kontaktperson vor Ort sowie weitere für die Ausführung des Auftrags wesentliche Umstände rechtzeitig und richtig mitzuteilen.

Wesentliche Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. Weichen die tatsächlichen Bedingungen erheblich von den vereinbarten Bedingungen ab, darf das Programm angemessen angepasst werden. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.

Der Kunde gewährleistet den rechtzeitigen Zugang der Mitarbeiter von Shake Party zum Veranstaltungsort und ermöglicht ihnen, sich bis zum vereinbarten Programmbeginn vorzubereiten.

§6 Veranstaltungsort und Veranstaltungen im Freien

Der Kunde ist verpflichtet, einen rechtlich zulässigen, sicheren und für das vereinbarte Programm geeigneten Veranstaltungsort, ausreichend Platz und einen ungehinderten Zugang bereitzustellen sowie die erforderlichen Genehmigungen des Eigentümers der Räumlichkeiten, des Restaurants, Hotels, Parks oder eines anderen Veranstaltungsortes einzuholen.

Wurden für das Programm Strom, Wasser, Tische oder andere Voraussetzungen vereinbart, stellt der Kunde sicher, dass diese zu Beginn der Veranstaltung vorhanden sind.

Für Veranstaltungen im Freien hat der Kunde im Voraus einen geeigneten Ersatzort vorzusehen, der vor Regen, starkem Wind, Hitze und anderen gefährlichen Wetterbedingungen schützt. Ist eine sichere Durchführung des Programms wegen fehlender vereinbarter Voraussetzungen oder eines ungeeigneten Ersatzortes nicht möglich, ist Shake Party berechtigt, das Programm zu unterbrechen, unsichere Programmelemente nicht durchzuführen oder den Auftritt zu beenden. Die Zahlungsfolgen richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und, soweit vorgesehen, nach der in §9 genannten Richtlinie; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

§7 Aufsicht über Kinder und Sicherheit

Für die Aufsicht über die teilnehmenden Kinder während der gesamten Veranstaltung sind die Eltern, die gesetzlichen Vertreter oder von ihnen bestimmte volljährige Begleitpersonen verantwortlich. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen von Shake Party nicht um Kinderbetreuungsleistungen und die Mitarbeiter von Shake Party übernehmen keine allgemeine Aufsichtspflicht.

Während der Veranstaltung muss ständig eine ausreichende Anzahl verantwortlicher volljähriger Personen anwesend sein. Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Allergien, gesundheitliche Einschränkungen oder andere Umstände, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sind, im Voraus mitzuteilen und die Einhaltung angemessener Sicherheitsanweisungen zu gewährleisten.

Dieser Paragraph beschränkt weder die eigenen vertraglichen Pflichten von Shake Party noch die Haftung nach §16.

§8 Verspätung und Programmdauer

Verzögert sich der vereinbarte Beginn aus Gründen, die dem Kunden oder dem Veranstaltungsort zuzurechnen sind, kann die Programmdauer um die entsprechende Verzögerungszeit verkürzt werden. Ein automatischer Anspruch auf Verlängerung besteht nicht; eine Verlängerung ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und bei entsprechender zeitlicher Verfügbarkeit möglich.

Bei vollständigem Nichterscheinen des Kunden gelten die in §9 genannten Stornierungsbedingungen.

Ist die Verspätung dem Verantwortungsbereich von Shake Party zuzurechnen, stellt Shake Party nach Möglichkeit die vereinbarte Programmdauer zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, wird der Preis im Verhältnis zu dem nicht erbrachten Teil der Leistung herabgesetzt. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§9 Stornierung, Verschiebung, Widerruf und Erstattungen

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, einschließlich Kinderanimation, Shows, Workshops und anderer Veranstaltungsprogramme, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Die freiwilligen Bedingungen für die Stornierung und Verschiebung einer Buchung, die Höhe einer möglichen Entschädigung, die Anrechnung einer Anzahlung, die Berücksichtigung gesondert vereinbarter Fahrtkosten sowie die Regeln für die Erstattung von Zahlungen sind in unserer Richtlinie zu Rückerstattungen, Stornierungen und Widerruf geregelt. Wurde diese Richtlinie dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und ihre Geltung vereinbart, wird sie Bestandteil des Vertrags. Es gilt die Fassung, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.

Dieselbe Richtlinie enthält Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und dessen Ausschlüsse für standardisierte und personalisierte Waren, digitale Inhalte und andere Dienstleistungen sowie ein Muster-Widerrufsformular.

§10 Verhalten der Teilnehmer und Beendigung des Programms aus Sicherheitsgründen

Die Teilnehmer sind verpflichtet, angemessene, der Sicherheit dienende Anweisungen der Mitarbeiter von Shake Party zu befolgen. Bei aggressivem Verhalten, erheblichen Störungen, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder einer anderen konkreten Gefährdung von Personen, Ausrüstung oder Eigentum ist Shake Party berechtigt, das Programm vorübergehend zu unterbrechen und die Beseitigung der Gefahr zu verlangen.

Besteht die Störung trotz einer vorherigen Aufforderung fort oder ist eine vorherige Aufforderung wegen einer unmittelbaren erheblichen Gefahr unmöglich oder unzumutbar, ist Shake Party berechtigt, die Leistungserbringung zu beenden. Fragen der Vergütung, des Schadensersatzes und der Anrechnung ersparter Aufwendungen richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen. Allein aufgrund dieser Regelung entstehen weder eine automatische Vertragsstrafe noch eine uneingeschränkte Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen Preises.

§11 Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch Shake Party

Kann Shake Party die vereinbarte Leistung nicht erbringen, insbesondere wegen einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls des vorgesehenen Darstellers, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Einsatz eines gleichwertigen Ersatzdarstellers, ein anderes Programm oder die Verschiebung auf einen anderen Termin sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich.

Kommt keine vereinbarte Ersatzlösung oder kein neuer Termin zustande und wird die Leistung nicht erbracht, werden die für die nicht erbrachte Leistung erhaltenen Zahlungen zurückerstattet. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Wird die Erfüllung aufgrund eines unabwendbaren Umstands außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien ganz oder teilweise unmöglich, gelten die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen. Die Parteien bemühen sich nach Möglichkeit um eine angemessene alternative Lösung.

Übliche personelle, verkehrsbedingte oder organisatorische Schwierigkeiten gelten für sich allein nicht als höhere Gewalt und werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

§12 Waren, Lieferung und Mängelrechte

Die Eigenschaften einer Ware ergeben sich aus der Produktbeschreibung und den individuellen Vereinbarungen. Lieferzeiten, Lieferart, Liefergebiet und Lieferkosten werden im Angebot oder während des Bestellvorgangs angegeben.

Das Eigentum an einer gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Bestellung bei Shake Party. Der Gefahrübergang richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Mängeln einer Ware oder Dienstleistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken die Rechte auf Nacherfüllung, Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nicht, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§13 Personalisierte Bestellungen und digitale Inhalte

Bei einer personalisierten Bestellung ist der Kunde verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Namen, Daten, Texte, Bilder und sonstigen Angaben vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Shake Party fertigt die Bestellung auf Grundlage der bestätigten Angaben an. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Texte, Fotos, Audiodateien und sonstigen Materialien zur Ausführung des Auftrags zu übermitteln, und dass deren vereinbarte Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht richtet sich die Haftung des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde bei der Bereitstellung digitaler Inhalte ein einfaches, nicht übertragbares Recht, diese für private, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen. Umfang, Format und Art der Bereitstellung ergeben sich aus der Produktbeschreibung oder dem individuellen Angebot.

Erfordert der Beginn der Bereitstellung digitaler Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist nach dem Gesetz eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung des Kunden und dessen Bestätigung, dass er von den gesetzlichen Folgen für sein Widerrufsrecht Kenntnis hat, werden diese Erklärungen gesondert eingeholt. Die bloße Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt diese Erklärungen nicht.

§14 Foto- und Videoaufnahmen

Foto- oder Videoaufnahmen durch Shake Party sowie die Verwendung des Materials in sozialen Netzwerken, auf der Website oder zu Werbezwecken erfolgen nur auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, wird diese bei erkennbaren volljährigen Personen und, bei Minderjährigen, bei deren gesetzlichen Vertretern gesondert eingeholt. Die Buchung allein stellt keine Einwilligung in eine Veröffentlichung dar.

Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Der Kunde und die Gäste dürfen Aufnahmen für private Zwecke anfertigen, sofern dadurch das Programm nicht beeinträchtigt wird und keine Rechte der Mitarbeiter von Shake Party oder Dritter verletzt werden. Eine kommerzielle Nutzung solcher Aufnahmen bedarf der gesonderten Erlaubnis der jeweiligen Rechteinhaber und der abgebildeten Personen.

§15 Geschenkgutscheine und Werbeaktionen

Entgeltlich erworbene Geschenkgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Diese beträgt in der Regel drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Eine Auszahlung des Wertes eines entgeltlich erworbenen Gutscheins in Geld erfolgt nicht, sofern gesetzlich oder durch gesonderte Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist. Für unentgeltliche Aktionsgutscheine, Rabattcodes und Gewinne können gesonderte angemessene Fristen und Bedingungen gelten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Aktion mitgeteilt werden.

§16 Haftung

Shake Party haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden haftet Shake Party nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Shake Party.

§17 Anwendbares Recht, maßgebliche Fassung und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber einem Verbraucher führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass ihm der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird, soweit diese Bestimmungen anwendbar sind.

Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Für den jeweiligen Vertrag gilt die Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde. Spätere Änderungen wirken ohne gesonderte Vereinbarung oder gesetzliche Grundlage nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der betreffenden Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.